Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt vor, dass alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Aktiven, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Dies soll verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen.
Dieses Gesetz gilt auch für uns als KjG, und zwar für jede einzelne Pfarrei.
Hier findet ihr die wichtigsten Fakten, die ihr wissen müsst, zusammengefasst.
Die Vereinbarung mit dem Jugendamt
Das Wichtigste zuerst: erst einmal müsst ihr nicht von euch aus selbst aktiv werden. Erst wenn das für euch zuständige Jugendamt euch als Pfarrjugendleitung einen Brief mit einer Vereinbarung schickt, geht es wie im Folgenden beschrieben weiter.
Diese Vereinbarung sollte im Wortlaut der vom BDKJ Bayern empfohlenen Fassung entsprechen, diese findet ihr zum Vergleichen hier.
Wenn das nicht so ist, dann setzt euch mit der Vertrauensperson zu Fragen der sexualisierten Gewalt in der kja in Verbindung.
Ansonsten solltet ihr die Vereinbarung unterschreiben und zurückschicken. Damit verpflichtet ihr euch, dass ihr von allen euren Gruppenleiter*innen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis anfordert und falls diese einschlägig vorbestraft sind, verhindert, dass sie weiterhin in Kontakt mit Kindern kommen.
Das Führungszeugnis beantragen
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtliche Tätigkeiten - also auch für euch - kostenlos. Damit die Gruppenleiter*innen das Führungszeugnis kostenlos beantragen können, muss die Pfarrleitung für jede*n Gruppenleiter*in ein Aufforderungsschreiben ausfüllen und unterschreiben. Wichtig dabei ist, dass Name und Anschrift des Trägers angegeben sind. Träger ist die KjG Pfarrgemeinschaft, also z.B. KjG Musterstadt, Musterstr. 11, 99999 Musterstadt. Wenn ihr einen Stempel habt, nutzt ihn!
Ausgefüllt sieht das Aufforderungsschreiben beispielsweise so aus.
Das Formular zum Download und selber ausfüllen gibts hier: Aufforderungsschreiben leer
Mit diesem Schreiben muss jede*r Gruppenleiter*in persönlich auf die Gemeindeverwaltung ins Einwohnermeldeamt gehen und das Führungszeugnis beantragen. Dieses bekommt sie*er dann per Post zugeschickt.
Die Einsichtnahme
Die Führungszeugnisse müssen im nächsten Schritt kontrolliert werden. Um die Pfarrjugendleitungen vor Ort zu entlasten, bietet die kirchliche Jugendarbeit (kja) an, dass die Einsichtnahme der Führungszeugnisse die jeweils zuständige Regionalstelle übernimmt. Wer für euch zuständig ist und die Kontaktadressen findet ihr hier:
- Aschaffenburg
- Bad Kissingen
- Bad Neustadt
- Haßberge
- Kitzingen
- Main-Spessart
- Miltenberg
- Ochsenfurt
- Schweinfurt
- Würzburg
Aschaffenburg
zuständig für Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Anschrift: Treibgasse 26 63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021 392 170
Telefax: 06021 392 179
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-ab.de
Bad Kissingen
zuständig für den Landkreis Bad Kissingen
Anschrift: Kapellenstraße 9 97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 78530 793
Telefax: 0971 97620
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-kg.de
Bad Neustadt
zuständig für die Landkreise Bad Neustadt und Rhön-Grabfeld
Anschrift: Pfarrer-Alois-Friedrich-Platz 2 97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 8038
Telefax: 09771 994951
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-nes.de
Haßberge
zuständig für den Landkreis Haßberge
Anschrift: Pfarrgasse 4 97437 Haßfurt
Telefon: 09521 619 620
Telefax: 09521 619 619
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-has.de
Kitzingen
zuständig für den Landkreis Kitzingen
Anschrift: Obere Kirchgasse 7 97318 Kitzingen
Telefon: 09321 929 633
Telefax: 09321 929 636
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-kt.de
Main-Spessart
zuständig für den Landkreis Main-Spessart
Anschrift: Kirchplatz 8 97816 Lohr am Main
Telefon: 09352 3492
Telefax: 09352 80119
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-msp.de
Miltenberg
zuständig für den Landkreis Miltenberg
Anschrift: Bürgstädter Straße 8 63897 Miltenberg
Telefon: 09371 9787 35
Telefax: 09371 9787 11
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-mil.de
Ochsenfurt
zuständig für den Landkreis Ochsenfurt
Anschrift: Kolpingstraße 26 97199 Ochsenfurt
Telefon: 09331 9800 60
Telefax: 09331 9800 66
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-wue.de
Schweinfurt
zuständig für Stadt und Landkreis Schweinfurt
Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 21 97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 38 80 950
Telefax: 09721 38 80 938
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-sw.de
Würzburg
zuständig für Stadt und Landkreis Würzburg
Anschrift: Ottostraße 1 97070 Würzburg
Telefon: 0931 386 63100
Telefax: 0931 386 63209
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.kja-regio-wue.de
Damit die Regionalstelle die Einsichtnahme übernehmen kann, muss die Pfarrjugendleitung die Regio damit beauftragen.
Dafür muss eine Liste mit allen Leiter*innen, von denen ihr ein Führungszeugnis angefordert habt, und dieses Formular ausgefüllt an die Regio geschickt werden:
Jede*r Gruppenleiter*in muss nun das Führungszeugnis (das sie/er per Post erhalten hat) der Regionalstelle vorlegen.
Entweder indem man persönlich bei der Regio vorgeht, dann reicht es aus, nur das Führungszeugnis mitzubringen, oder indem man das Führungszeugnis per Post an die Regio schickt. Wird das Führungszeugnis per Post geschickt, muss diese Datenschutzerklärung von jeder und jedem einzelnen Gruppenleiter*in selbst ausgefüllt und mitgeschickt werden.
Nach der Einsichtnahme meldet die Regionalstelle der Pfarrjugendleitung zurück, von wem sie ein Führungszeugnis bekommen hat und ob eine einschlägige Vorbestrafung enthalten ist (nur ob, nicht welche!!!) oder nicht. Somit weiß die Pfarrjugendleitung dann, ob sie ggf. jemanden ausschließen muss. Beendet ein*e Gruppenleiter*in ihre*seine ehrenamtliche Tätigkeit, sagt sie*er der zuständigen Regio Bescheid, dass diese den Vermerk über das Führungszeugnis löschen kann.
Hier gibts den beschriebenen Ablauf auch nochmal in Kurzform zum Ausdrucken.
Wenn ihr noch Fragen habt, oder es Probleme mit dem Jugendamt oder ähnlichem gibt, dann meldet euch bei uns im KjG-Büro! Wir helfen euch weiter!