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Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt vor, dass alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Aktiven, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Dies soll verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen.
Dieses Gesetz gilt auch für uns als KjG, und zwar für jede einzelne Pfarrei.

Hier findet ihr die wichtigsten Fakten, die ihr wissen müsst, zusammengefasst. 

Hier gibts den beschriebenen Ablauf auch nochmal in Kurzform zum Ausdrucken.

Wenn ihr noch Fragen habt, oder es Probleme mit dem Jugendamt oder ähnlichem gibt, dann meldet euch bei uns im KjG-Büro! Wir helfen euch weiter!

 

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