Juleica

Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter*innen in der Jugendarbeit (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz) bestimmt. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein. Durch diese Karte kannst du dich sozusagen als ausgebildete*r Gruppenleiter*in ausweisen. Sie steht für Qualität hinter deiner Ausbildung, da diese nach gewissen Standards durchgeführt wurde. Außerdem bringt dir der Besitz auch einige Vergünstigungen in unterschiedlichen Bereichen – zum Beispiel im Kino, bei Jugendherbergen, im Schwimmbad, in Bastelgeschäften usw.

Über diese Vorteile kannst du dich auch nochmal auf der aktuellen Juleica-Homepage informieren.

Wichtige Infos zur Juleica:

  • Die Juleica kann ausschließlich online beantragt werden.
  • Die Juleica kann nur dann beantragt werden, wenn neben einer Gruppenleiter*innenschulung auch ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert wurde. Dieser darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
  • Die Juleica ist drei Jahre gültig. Sie kann aber durch einen neuen Antrag „verlängert“ werden, wenn man an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) teilnimmt.