Bundeskinderschutzgesetz - Erweitertes Führungszeugnis

Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt vor, dass alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Aktiven, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Dies soll verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen.
Dieses Gesetz gilt auch für uns als KjG, und zwar für jede einzelne Pfarrei.

Hier findet ihr die wichtigsten Fakten, die ihr wissen müsst, zusammengefasst. 

Das Wichtigste zuerst: erst einmal müsst ihr nicht von euch aus selbst aktiv werden. Erst wenn das für euch zuständige Jugendamt euch als Pfarrjugendleitung einen Brief mit einer Vereinbarung schickt, geht es wie im Folgenden beschrieben weiter.

Diese Vereinbarung sollte im Wortlaut der vom BDKJ Bayern empfohlenen Fassung entsprechen, diese findet ihr zum Vergleichen hier.

Wenn das nicht so ist, dann setzt euch mit der Vertrauensperson zu Fragen der sexualisierten Gewalt in der kja in Verbindung.

Ansonsten solltet ihr die Vereinbarung unterschreiben und zurückschicken. Damit verpflichtet ihr euch, dass ihr von allen euren Gruppenleiter*innen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis anfordert und falls diese einschlägig vorbestraft sind, verhindert, dass sie weiterhin in Kontakt mit Kindern kommen.

Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtliche Tätigkeiten – also auch für euch – kostenlos. Damit die Gruppenleiter*innen das Führungszeugnis kostenlos beantragen können, muss die Pfarrleitung für jede*n Gruppenleiter*in ein Aufforderungsschreiben ausfüllen und unterschreiben. Wichtig dabei ist, dass Name und Anschrift des Trägers angegeben sind. Träger ist die KjG Pfarrgemeinschaft, also z.B. KjG Musterstadt, Musterstr. 11, 99999 Musterstadt. Wenn ihr einen Stempel habt, nutzt ihn!

Ausgefüllt sieht das Aufforderungsschreiben beispielsweise so aus.

Das Formular zum Download und selber ausfüllen gibts hier: Aufforderungsschreiben leer

Mit diesem Schreiben muss jede*r Gruppenleiter*in persönlich auf die Gemeindeverwaltung ins Einwohnermeldeamt gehen und das Führungszeugnis beantragen. Dieses bekommt sie*er dann per Post zugeschickt.

Die Führungszeugnisse müssen im nächsten Schritt kontrolliert werden. Um die Pfarrjugendleitungen vor Ort zu entlasten, bietet die kirchliche Jugendarbeit (kja) an, dass die Einsichtnahme der Führungszeugnisse die jeweils zuständige Regionalstelle übernimmt. Wer für euch zuständig ist und die Kontaktadressen findet ihr hier:

Damit die Regionalstelle die Einsichtnahme übernehmen kann, muss die Pfarrjugendleitung die Regio damit beauftragen.

Dafür muss eine Liste mit allen Leiter*innen, von denen ihr ein Führungszeugnis angefordert habt, und dieses Formular ausgefüllt an die Regio geschickt werden:

 Jede*r Gruppenleiter*in muss nun das Führungszeugnis (das sie/er per Post erhalten hat) der Regionalstelle vorlegen.

Entweder indem man persönlich bei der Regio vorgeht, dann reicht es aus, nur das Führungszeugnis mitzubringen, oder indem man das Führungszeugnis per Post an die Regio schickt. Wird das Führungszeugnis per Post geschickt, muss diese Datenschutzerklärung von jeder und jedem einzelnen Gruppenleiter*in selbst ausgefüllt und mitgeschickt werden.

 Nach der Einsichtnahme meldet die Regionalstelle der Pfarrjugendleitung zurück, von wem sie ein Führungszeugnis bekommen hat und ob eine einschlägige Vorbestrafung enthalten ist (nur ob, nicht welche!!!) oder nicht. Somit weiß die Pfarrjugendleitung dann, ob sie ggf. jemanden ausschließen muss. Beendet ein*e Gruppenleiter*in ihre*seine ehrenamtliche Tätigkeit, sagt sie*er der zuständigen Regio Bescheid, dass diese den Vermerk über das Führungszeugnis löschen kann.

Hier gibts den beschriebenen Ablauf auch nochmal in Kurzform zum Ausdrucken.

Wenn ihr noch Fragen habt, oder es Probleme mit dem Jugendamt oder ähnlichem gibt, dann meldet euch bei uns im KjG-Büro! Wir helfen euch weiter!