Kinderrechte ins Grundgesetz

Am 23. Mai ist Tag des Grundgesetzes. Wir als KjG möchten diesen Anlass nutzen, um uns für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einzusetzen. Den für uns ist klar, Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

Was ist der Tag des Grundgesetzes?
Am 23. Mai 1949 verkündete Konrad Adenauer das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses hat sich bis heute als Fundament der deutschen Demokratie bewährt. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt. 

 Warum wir finden, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen?
Derzeit berücksichtigt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Kindeswohl und die Kinderrechte nur unzureichend. Im Grundgesetz finden Kinder zwar Erwähnung, werden darin aber lediglich als „Regelungsgegenstand“ der Norm und nicht als eigenständige Rechtssubjekte behandelt. Die UN-Kinderrechtskonvention steht als völkerrechtlicher Vertrag im Rang eines einfachen Bundesgesetzes und damit unter dem Grundgesetz.  

Das Grundgesetz selbst bringt bis heute weder den in der Kinderrechtskonvention verankerten Vorrang des Kindeswohls noch den grundlegenden Gedanken dieses völkerrechtlichen Abkommens zum Ausdruck – dass nämlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft, als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität anzuerkennen sind. 

Der KjG ist es wichtig, dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen nicht nur in der eigenen Arbeit beachtet werden.
Deshalb schließt sich die KjG mit ihrer Forderung vielen anderen Verbänden und Organisationen an und fordert die Bundesregierung und den Bundesrat auf:
Verankern sie Kinderrechte im Deutschen Grundgesetz!

Mehr Infos findet ihr z.B. hier: https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/ oder in der Stellungname des Bundesrates der KjG von 2012!

Für eure Kinder- und Jugendarbeit vor Ort könnt ihr die Stellungnahme in Kinder- und Jugendgerechter Sprache verwenden.